Therapieplatzsuche

Ein Wegweiser durch die verschiedenen Möglichkeiten, einen Psychotherapieplatz zu finden.

Die Suche nach einem Psychotherapieplatz kann aufgrund der steigenden Nachfrage und hohem Druck auf den Praxen häufig sehr mühselig sein. Es gibt allerdings mehrere Wege, wie so eine Suche erfolgreich sein kann. Nachfolgend findet sich eine Auflistung verschiedener Möglichkeiten, welche einzeln oder kombiniert genutzt werden können.

Die Terminservicestelle

Unter der Telefonnummer 116 117 oder der Internetadresse https://www.116117-termine.de/ ist die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung erreichbar, welche in zwei Schritten Erstgespräche für Psychotherapie (und andere Fachärzte) vermittelt. Im ersten Schritt wird ein Termin für eine Sprechstunde vereinbart. In dieser Sprechstunde werden das jeweilige Anliegen, die empfohlene Therapieform sowie etwaige Diagnosen besprochen und eine Anamnese erhoben. Im Anschluss wird das sog. PTV11-Formular ausgestellt, welches im Falle, dass eine Weitervermittlung an eine/n PsychotherapeutIn vereinbart wurde dies dokumentiert und in dringenden Fällen einen Dringlichkeitscode enthält. Mit diesem Formular kann sich die jeweilige Person nun erneut bei der Terminservicestelle melden und den Vermittlungs- bzw. Dringlichkeitscode angeben. Nun erfolgt im zweiten Schritt die Vermittlung an einen Psychotherapeuten bzw. eine Psychotherapeutin zum Erstgespräch. Dieses Verfahren steht nur gesetzlich versicherten Personen offen. Häufig kann die Terminservicestelle im Rahmen der Vermittlung nicht berücksichtigen bzw. keine Auskunft darüber geben, welche Sprachen auf Therapeuten- bzw. Arztseite angeboten werden.

Suchseiten im Internet

Natürlich kann sich jeder therapiesuchende Mensch auch eigenständig über Suchseiten im Internet Psychotherapiepraxen heraussuchen. Dies ist wahrscheinlich die am häufigsten verwendete Methoden, allerdings oft auch die frustranste, da es keine Möglichkeit gibt, vorher zu wissen, in welcher Praxis nun freie Kapazitäten bestehen. Häufig haben die Praxen kaum die Ressourcen alle Anfragen zu beantworten, weshalb Rückmeldungen sehr spät oder manchmal auch gar nicht erfolgen.

Beispiele für Suchseiten sind https://psych-info.de/, https://www.therapie.de/therapeutensuche/ oder die Suchseiten der KVen, hier als Beispiel der KV-Berlin: https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche.

Insititute

Psychotherapeutische Ausbildungsinstitute verfügen in den meisten Fällen über eigene Ambulanzen und damit auch über eigene Netzwerke. Nicht selten bleiben PsychotherapeutInnen, die die Ausbildung abschließen im Kontakt mit dem jeweiligen Institut, weshalb diese Netzwerke wachsen und die Institute oft genau wissen, an wen sie vermitteln. Zudem werden Behandlungen am Institut selbst durch Supervisoren begleitet, weshalb auch bei Ausbildungskandidaten eine adäquate Behandlung gewährleistet werden kann. Leider sind auch die Institute inzwischen oft an den Grenzen der eigenen Kapazitäten, dennoch kann es sich lohnen, sich nach einem Termin zu erkundigen.

Hier findet sich eine Auflistung aller anerkannten Ausbildungsinstitute: https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/informationen/ausbildung-psychotherapie/ausbildungsinstitute

Kostenerstattung

Ein großer Teil aller PsychotherapeutInnen arbeitet außerhalb des Kassensystems, also z.B. in privaten Praxen oder Anstellungen. Sehr häufig wird hier die sog. Kostenerstattung angeboten. Dies bedeutet, dass gesetzlich versicherte Personen hier eine Psychotherapie beginnen können, die von der Krankenkasse übernommen wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. 1. Die Terminservicestelle wurde genutzt und ein PTV11-Formular liegt vor, welches die Indikation für die Psychotherapie und eine zeitnahe Behandlung bestätigt.

    2. 10 Absagen von PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung liegen vor. Es genügt hier, wenn eine Liste angelegt wurde, auf der die Absagen dokumentiert wurden (also Name der/s TherapeutIn, Datum der Anfrage und welche Info erhalten wurde). Es ist nicht notwendig, dass die/der PsychotherapeutIn dies beglaubigt. Die Liste mit den 10 Absagen bescheinigt ein sog. Systemversagen. Auf den Internetseiten der einzelnen KVen finden sich Auflistungen aller PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung für das jeweilige Bundesland.

    3. Ein freier Psychotherapieplatz bei einer/m PsychotherapeutIn im Rahmen der Kostenerstattung wurde gefunden.

    4. Bei der eigenen Krankenkasse nach PsychotherapeutInnen mit freien Plätzen fragen. Sollte hier etwas angeboten werden, prüfen, wann tatsächlich ein Platz frei ist. Evtl. können Therapieplatzsuchende hier Glück haben und schon etwas finden. Falls nicht, sollte dies auch dokumentiert werden.

Nach diesen Schritten ist die Krankenkasse in der Pflicht, die Kostenerstattung zu bewilligen oder durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen zu lassen. Hier kommt es auf die einzelne Krankenkasse an. Manchmal wird die KE direkt bewilligt oder es wird sogar von Beginn an bei dem Prozess geholfen. In anderen Fällen kommt es zu wiederholten Ablehnungen und die Krankenkasse weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Hier ist es wichtig, dies mit der/m jeweiligen PsychotherapeutIn zu besprechen und ggf. in einen Widerspruch zu gehen bzw. zu klagen. Es gab bereits Fälle, in denen zu Gunsten der/s PatientIn entschieden wurde. Leider braucht dies manchmal einen sehr langen Atem.

Privat/Selbstzahler & Beihilfe

Ob es als Selbstzahler einfacher ist einen Psychotherapieplatz zu finden lässt sich nicht sagen, da dies von Praxis zu Praxis unterschiedlich ist. Allerdings kann es sich lohnen in diesem Fall bei privaten Praxen anzufragen, die sich hauptsächlich auf Selbstzahler fokussieren. In diesem Fall werden die Preise für Erstgespräche und die Therapiestunden zu beginn verhandelt und festgehalten.

Im Fall von Beihilfe muss erst mit der Versicherung geklärt werden, welche Informationen diese zu der/m PsychotherapeutIn wünscht und wie viel genau übernommen wird.

Selektive Versorgung

Es gibt Krankenversicherer, die Selektivverträge mit PsychotherapeutInnen geschlossen haben und direkt an diese vermitteln. Dies nennt sich selektive Versorgung. Hierbei ist es notwendig bei der entsprechenden Versicherung versichert zu sein. Alle 12 Monat ist es laut Gesetzt erlaubt die Krankenversicherung zu wechseln. Ein Wechsel ist meist einfach online abzuschließen, es dauert allerdings zwei Monate (welche ab dem ersten Tag des Folgemonats zählen) bis dieser vollzogen ist. Es kann empfehlenswert sein, sich nach einem solchen Versicherer (es handelt sich um gesetzliche Krankenversicherungen) zu erkundigen und ggf. nach einer Liste mit PsychotherapeutInnen zu erkundigen, mit denen die Versicherung zusammenarbeitet. Bereits während der Übergangszeit können Sprechstunden bei dieser/m PsychotherapeutIn abgehalten werden. Auch wenn dieser Weg keine Garantie für einen schnellen Psychotherapieplatz bietet, funktioniert er erfahrungsgemäß doch häufig recht gut.

Gruppentherapie

Wenn eine Gruppenpsychotherapie in Frage kommen sollte (die lässt sich gut in einer psychotherapeutischen Sprechstunde eruieren), kann es hier oft schneller gehen, da stets mehrere (min. drei) PatientInnen gleichzeitig eine Psychotherapie beginnen.

Gruppen können über die Terminservicestelle, die genannten Suchseiten oder spezieller über https://gruppenplatz.de/ gefunden werden.

Netzwerke der PsychotherapeutInnen

Nicht selten sind PsychotherapeutInnen miteinander vernetzt, manchmal gibt es sogar große Netzwerke (wie Mailverteiler oder andere Gruppen innerhalb von Dachverbänden), über die freie Plätze bei anderen KollegInnen gefunden werden können. In einigen Fällen existieren Listen mit freien Kapazitäten, die an Therapieplatzsuchende weitergegeben werden können. Hier kann es sich lohnen, sich bei den einzelnen PsychotherapeutInnen zu erkundigen.

Der Krisendienst, der sozialpsychiatrische Dienst und die Seelsorge

Im Falle akuter Krisen können diese Dienste viel anbieten. Sei es ein Gespräch, Ratschläge für weiteres Vorgehen oder eine direkte Aufnahme im nächstgelegenen Krankenhaus, diese Dienste können schnell, kostenfrei und anonym Hilfe anbieten.

Hier eine Auflistung (auf Berlin gemünzt): https://www.berliner-krisendienst.de/, https://www.berlin.de/lb/psychiatrie/hilfe-in-krisen/sozialpsychiatrische-dienste-der-bezirke/,https://telefonseelsorge-berlin.de/

Und speziell für Kinder und Jugendliche, die Nummer gegen Kummer: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendberatung/kinder-und-jugendtelefon/

© 2023. Wulf Hohensee. Alle Rechte vorbehalten.